Offener Brief
Offener Brief an den Bürgermeister der Kreisstadt Groß-Gerau Jörg Rüddenklau
Sehr geehrter Herr Rüddenklau,
am 27. Januar 2026 nahmen Mitglieder des Ortsverbandes Groß-Gerau „Die Linke“, an der Gedenkveranstaltung zum 81. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz in Groß-Gerau teil.
Gegen Ende der Veranstaltung traten zwei Stadtpolizisten an die Veranstalter*innen heran, äußerten unverhohlen ihren Unmut über den Inhalt der Redebeiträge, insbesondere zu kritischen Äußerungen zur AfD, und forderten in einer nicht hinnehmbaren Weise den sofortigen Abbruch der Versammlung.
Die von den Stadtpolizisten vorgebrachten Behauptungen, die Veranstaltung sei „aufgeheizt“ gewesen und der zeitliche Rahmen sei „unverhältnismäßig überschritten“ worden, weisen wir mit aller Entschiedenheit zurück. Die Gedenkfeier verlief ruhig, würdevoll und endete gegen 18:10 Uhr. Der Versuch, eine solche Veranstaltung zu delegitimieren, ist ein Angriff auf das demokratische Grundverständnis und die Erinnerungskultur in unserer Stadt.
Wir verurteilen das Verhalten der Groß-Gerauer Stadtpolizei aufs Schärfste. Es ist ein klarer Rechtsbruch, wenn die Stadtpolizei ohne jegliche Grundlage in eine ordnungsgemäß angemeldete und genehmigte Versammlung eingreift. Die Stadtpolizei hat kein Recht, Versammlungen nach persönlichem Geschmack zu bewerten oder deren Abbruch zu fordern, solange keine Auflagen verletzt werden. Ein solches Vorgehen ist ein massiver Angriff auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit.
Wir erinnern ausdrücklich an Artikel 8 des Grundgesetzes: Jede Person hat das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln – und das sogar ohne Anmeldung. Im vorliegenden Fall war die Versammlung jedoch ordnungsgemäß angemeldet und genehmigt. Die Intervention der Stadtpolizei war daher nicht nur überflüssig, sondern rechtswidrig.
Wir fordern Sie unmissverständlich auf, das Verhalten Ihrer Mitarbeiter*innen zu rügen und sicherzustellen, dass sich derartige Übergriffe nicht wiederholen. Die Zensur von Meinungsäußerungen auf Versammlungen ist inakzeptabel und rechtlich unzulässig, solange keine Straftat vorliegt – was hier eindeutig nicht der Fall war.
Darüber hinaus erwarten wir, dass Sie in der Verwaltung dafür sorgen, dass das Wissen über Faschismus, Antisemitismus, Diskriminierung und Rassismus umfassend verbreitet und vertieft wird. Wer – wie von Ihnen im Echo zitiert – „eine kritische Auseinandersetzung mit geschichtsrevisionistischen, rassistischen und menschenfeindlichen Positionen“ fordert, muss dafür sorgen, dass die eigenen Mitarbeiter*innen aktiv in diese Auseinandersetzung einbezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Heimann-Schlick
Die Linke, Ortsverband Groß-Gerau
c/o Emil-von-Behring-Straße 1f
64521 Groß-Gerau
