Offener Brief
Sehr geehrter Herr Rüddenklau,
am 27. Januar 2026 nahmen mehrere Mitglieder des Kreisverbandes Groß-
Gerau Die Linke, an der Gedenkveranstaltung zum 81. Jahrestag der
Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz in Groß-Gerau teil.
Gegen Ende der Veranstaltung traten zwei Stadtpolizist*innen an die Veranstalter*innen heran, äußerten deutlich ihren Unmut über den Inhalt der Redebeiträge, insbesondere in Bezug auf kritische Äußerungen zur AfD, und forderten unvermittelt und nicht akzeptabel den sofortigen Abbruch der
Versammlung. Die von den Stadtpolizisten vorgebrachten Behauptungen, die Veranstaltung sei „aufgeheizt“ gewesen und der zeitliche Rahmen sei „unverhältnismäßig überschritten“ worden, weisen wir mit aller Entschiedenheit zurück. Die Gedenkfeier verlief ruhig, würdevoll und endete kurz nach 18 Uhr. Wir werten den Versuch, die Veranstaltung zu delegitimieren und den Abbruch zu fordern als einen Angriff auf das demokratische Grundverständnis und die Erinnerungskultur in unserem Kreis. Wir verurteilen das Verhalten der Groß-Gerauer Stadtpolizei aufs Schärfste. Es ist ein klarer Rechtsbruch, wenn die Stadtpolizei ohne jegliche Grundlage in eine ordnungsgemäß angemeldete und genehmigte Versammlung eingreift. Die Stadtpolizei hat kein Recht, Versammlungen nach persönlichem Geschmack zu bewerten oder deren Abbruch zu fordern, solange keine Auflagen verletzt werden. Ein solches Vorgehen ist ein massiver Angriff auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit.
Wir erinnern ausdrücklich an Artikel 8 des Grundgesetzes: Jede Person hat das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln – und das sogar ohne Anmeldung. Im vorliegenden Fall war die Versammlung jedoch ordnungsgemäß angemeldet und genehmigt. Die Intervention der Stadtpolizei war daher nicht nur überflüssig, sondern rechtswidrig. Wir fordern Sie auf, das Verhalten Ihrer Mitarbeiter*innen zu rügen und
sicherzustellen, dass sich derartige Übergriffe nicht wiederholen. Die Zensur von Meinungsäußerungen auf Versammlungen ist inakzeptabel und rechtlich unzulässig, solange keine Straftat vorliegt – was hier eindeutig nicht der Fall war.
Wir haben große Bedenken bezüglich der Ausbildung und Qualifizierung der Stadtpolizei, wenn das Versammlungsrecht und die Notwendigkeit des Eingreifens nicht bekannt ist oder nicht umgesetzt wird. Wir erwarten von Ihnen, dass die Mitarbeiter*innen nicht nur an ihre Verpflichtungen kraft Ihres Amtes erinnert werden, sondern dass sie entsprechend qualifiziert bei künftigen Einsätzen auftreten. Ansonsten sehen wir den Auftrag einer Verwaltung, die Anerkennung in der Bevölkerung und das soziale
Gemeinwesen massiv gefährdet. Eine einseitige Einflussnahme auf das demokratische Gemeinwesen führt zu einer gefährlichen politischen Entwicklung und fördert faschistische Tendenzen.
Darüber hinaus erwarten wir, dass Sie in der Verwaltung dafür sorgen, dass das Wissen über Faschismus, Antisemitismus, Diskriminierung und Rassismus umfassend verbreitet und vertieft wird. Wer – wie von Ihnen im Echo zitiert – „eine kritische Auseinandersetzung mit
geschichtsrevisionistischen, rassistischen und menschenfeindlichen Positionen“ fordert, muss dafür sorgen, dass die eigenen Mitarbeiter*innen aktiv in dieser Hinsicht geschult werden. Wir vermitteln gerne entsprechend kompetente Fortbildner*innen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Linke
Kreisvorsitzende
